Im Fall des flüchtigen ugandischen Milizenführers Joseph Kony hat Internationale Strafgerichtshof (IStGH) alle 39 Anklagepunkte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Die Richter des Gerichts in Den Haag erklärten am Donnerstag, es gebe berechtigte Gründe für die Annahme, dass Kony als "indirekter Mittäter" für 29 Anklagepunkte, darunter Mord und Folter, verantwortlich gewesen sei.