Ein wegen Mordes mit 120 Messerstichen an einer Kollegin verurteilter Mann aus Niedersachsen kommt nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben vom Mittwoch in einem sogenannten Nachverfahren, in dem es entsprechend der gesetzlichen Regelungen um die Anordnung der Sicherungsverwahrung ging. Es gebe aktuell keine ausreichenden Tatsachen, denen zufolge er für die Allgemeinheit gefährlich sei.